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Berufsorientierung
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Gesetzliche Bestimmungen:
Die BOW ist eine Unterrichtsveranstaltung. Es
gelten ansonsten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Die Schüler/-innen unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung durch
die Schule. Falls durch Schüler/-innen Sach- oder Vermögensschäden
verursacht werden, besteht Haftpflicht-Versicherungsschutz durch den Schulträger.
Das Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb des Betriebes ist verboten.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW: [Leitfaden Schülerbetriebspraktikum]
Hinweise zur Durchführung:
Die Betriebe werden gebeten, für die Durchführung
der BOW einen Ansprechpartner zu benennen, der - gerne auch nach Rücksprache
mit dem Betreuungslehrer - einen geeigneten Arbeitsplatz auswählt und mit
dem die Schule im Bedarfsfall Kontakt aufnehmen kann.
Während der BOW ist ein Besuch des Betreuungslehrers oder eines Kollegen,
der den/ die Schüler/ -in unterrichtet, vorgesehen.
Vor Beginn der BOW stellen sich die Schüler/-innen gerne nach vorheriger
Absprache in den Betrieben vor.
Die Schüler/-innen werden - soweit möglich - zeitlich und arbeitsmäßig
so eingesetzt wie Auszubildende; sie unterliegen der Betriebsordnung.
Bei eventuellen Schwierigkeiten oder Rückfragen wird um sofortige Benachrichtigung
gebeten.
Auswertung:
Nach Beendigung der BOW ist ein Erfahrungsaustausch
wünschenswert. Eine Rückmeldungen der Betriebe, der Eltern und der
Schüler/ -innen ist sehr hilfreich.
Zuständig für die Berufsorientierung an unserer Schule: Thomas Dufke
Beispiel Lehrerberuf:
Informationen (Webadressen) zum Studium, zur zweiten
Phase im Studienseminar und zur Bezahlung
[Informationsblatt]
Formulare:
[Personalbogen]
[Rückantwort]