In der Vergangenheit haben Anfragen zu möglichen Freistellungen vom Unterricht immer wieder einmal zu Unsicherheiten geführt. Daher fasse ich Ihnen mit diesem Brief die wichtigsten Voraussetzungen zusammen, unter denen Ihr Kind bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Unterricht oder anderen Schulveranstaltungen befreit werden kann. Solche Gründe sind zum Beispiel zu sehen in persönlichen Anlässen (Erstkommunion, Konfirmation oder vergleichbaren Riten in anderen Religionsgemeinschaften, Hochzeit, Todesfall in der Familie) oder der Teilnahme an Veranstaltungen, die für den Schüler / die Schülerin besondere Bedeutung haben (z. B. religiöse, kulturelle oder Sportveranstaltungen). Bei der Befreiung von Schülerinnen und Schülern anderer Religionsgemeinschaften anlässlich religiöser Feiertage (z. B. Opferfest, Ramadan) ist die Beurlaubung für einen Tag vorgesehen – auch wenn das Fest sich über drei Tage erstreckt. Schließlich fällt für diese Kinder der Unterricht auch an christlichen Feiertagen aus, und der Ausfall würde durch eine weitere Freistellung unangemessene Dimensionen annehmen und eine unzulässige Benachteiligung der anderen Kinder bedeuten. Die Befreiung aufgrund religiöser Feiertage ist keine Selbstverständlichkeit und kein Automatismus. Im Gegenteil: Die Schulleitung hat jeden Einzelfall zu prüfen, muss Schulpflicht und Religionsfreiheit gegeneinander abwägen und darf nur in Ausnahmefällen Unterrichtsbefreiungen aussprechen.
Liebe Schülerschaft, liebe Eltern,
unser neuer Caterer möchte einen Einblick in Eure und Ihre Wünsche und Vorstellungen bekommen.
Zu diesem Zweck bittet er um die Teilnahme an dieser Umfrage. Vielen Dank!
Impressionen und Ergebnisse zum aktuellen ErasmusPlus-Projekt „Learning for a Future between Tradition and Trend“ findet man unter diesem Link: https://traditionandtrend.blogspot.com
Grundsätzlich gilt folgende Regel, die es allen auch unterwegs und offline ermöglicht, die jeweilige Woche zu ermitteln:
Durch Schul- oder Kalenderjahreswechsel kann es naturgemäß zu Verschiebungen kommen. In diesen Fällen muss unser System (z. B. WebUntis) umgestellt werden. Dies kann im Einzelfall einige Tage dauern. Wir bemühen uns, die Wechsel frühzeitig und im Vorfeld im Blick zu haben, damit keine Verwirrung in dieser Frage aufkommen kann.
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